Delitzsch: Holzverkauf durch Servicegesellschaft gibt es nicht
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/CNYHZU3B45CKZCOXXMQT4SK4SE.jpg)
Im Stadtpark mussten im August einzelne Bäume nach dem Sturm gefällt werden, mitnehmen darf man solches Holz nicht (Archivbild).
© Quelle: Christine Jacob
Delitzsch. In Delitzsch laufen nach den Unwettern im August nach wie vor die Aufräumarbeiten, andere Arbeiten in der Grünpflege müssen dafür sogar zurückgestellt werden. Abgebrochene Äste und gefällte Bäume liegen nach den Unwettern teilweise noch rum. Doch was passiert mit dem alten Holz? Warum darf man es nicht einfach mitnehmen?
Mitnahme von Holz untersagt
Die Stadtverwaltung untersagt die Entnahme des sogenannten Totholzes und Astbruchs – generell, nicht nur nach Unwettern. Gerüchten, die immer wieder in Delitzsch aufkommen, dass das alte Holz für private Kamine genutzt werde, widerspricht die für die Grünpflege zuständige Servicegesellschaft der Stadt Delitzsch (SGD).
Die SGD ist für die Baumpflege und Verkehrssicherheit der städtischen Bäume zuständig. Die Stadtverwaltung geht von rund 15 000 Bäumen in Delitzsch aus. In erster Linie würden baumpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung des Baumbestandes ausgeführt. Des Weiteren werden ausschließlich abgestorbene Bäume aus dem Bestand genommen. Die Baumfällungen würden also größtenteils zur „Herstellung der Verkehrssicherheit infolge von Erkrankungen“ vorgenommen.
Oft stecken Krankheiten hinter Fällungen
Was da an Fällmaterial zusammenkommt, sollte nicht verwendet werden. Es kam in den letzten Jahren immer wieder zum Beispiel zu Pilzbefall oder der Rußrindenkrankheit – die Sporen können beim Menschen allergische Reaktionen auslösen. „Das befallene Ast- und Stammmaterial muss gesondert entsorgt werden und darf nicht dem Biokreislauf zugeführt werden“, erklärt die SGD.
Sollte aus anderen Gründen eine Baumfällung geschehen, zum Beispiel wegen Baumaßnahmen, werden die Äste entsorgt und gesundes Stamm-Material auf einem Platz gesammelt. „Dies betrifft jedoch nur einen geringen Anteil“, heißt es von der SGD. „Das Stamm-Material wird weder qualitätsmäßig noch sortenrein sortiert, sondern als Vorschreddermaterial der industriellen Weiternutzung zugeführt“, versichert man.
Lesen Sie auch
- Nach Unwettern müssen in Delitzsch Bäume gefällt werden
- Totholz und Äste dürfen nicht mitgenommen werden
Außerdem wird von der SGD darauf hingewiesen, dass bei einer Freigabe zum Holzsammeln der Flächeneigentümer für Arbeits- und Gesundheitsschutz und damit Aspekte wie Sägekettenschein und Schutzausrüstung verantwortlich zeichnet. „Dies bedeutet, dass bei einer Freigabe unter Umständen noch Aufsichtspersonal tätig werden müsste. Dies kann die SGD nicht leisten“, wird erklärt. Eine Veräußerung an Privatleute würde zudem aus Sicht der SGD einen sehr hohen buchhalterischen Aufwand verursachen.