Vorbild Schleswig-Holstein: Sachsens Tierschützer drängen auf Katzenschutzverordnung
Nordsachsen. Die Entscheidung aus Schleswig-Holstein sorgt auch in Sachsen für Aufmerksamkeit. Als erstes Flächenland Deutschlands hat das nördlichste Bundesland zum 1. Juli 2026 eine landesweite Katzenschutzverordnung eingeführt. Für Tierschutzvereine ist das ein Erfolg und zugleich ein Signal an andere Bundesländer. Auch der Landestierschutzverband Sachsen hofft nun auf einen ähnlichen Schritt.
Christina Walloschke, stellvertretende Vorsitzende des Landestierschutzverbandes Sachsen, kennt die Situation in Nordsachsen und darüber hinaus aus eigener Erfahrung. Viele Tierschutzvereine seien seit Jahren an ihrer Belastungsgrenze. Trotz regelmäßiger Kastraktionsaktionen bei Streunern: Die Zahl frei lebender Katzen nehme nicht ab, Tierheime seien vielerorts voll ausgelastet. Ehrenamtliche stünden immer häufiger vor kaum noch lösbaren Aufgaben.
„Eine Katzenschutzverordnung dient nicht nur der Vermeidung von Leid“, sagt Christina Walloschke. Sie gebe Behörden, Katzenhaltern und nicht zuletzt dem ehrenamtlichen Tierschutz Klarheit.
Auch in Sachsen sind Hauskatzen die beliebtesten Haustiere und es werden stetig mehr – und damit auch mehr unkastrierte Tiere, die sich unkontrolliert vermehren. „Ohne eine Katzenverordnung gibt es keine rechtliche Grundlage, mit der die immer größer werdende Anzahl an unkastrierten Katzen rechtssicher in den Griff zu bekommen ist.“
Ohne eine Katzenverordnung gibt es keine rechtliche Grundlage, mit der die immer größer werdenden Anzahl an unkastrierten Katzen rechtssicher in den Griff zu bekommen ist.
Christina Walloschke
Landestierschutzverband Sachsen
Eine Katzenschutzverordnung wird erlassen, wenn die bisherigen Maßnahmen sich als nicht wirksam zeigen. In Sachsen sind es das seit vielen Jahren bestehende Förderprogramm für Kastrationsaktionen sowie die vielen lokalen Aufklärungskampagnen der Tierschutzvereine.
„Datenanalysen des Landestierschutzverbands und die Leipziger Studie belegen zudem: Nur mit einer Verpflichtung von Katzenhaltern, ihre Tiere nur kastriert, gekennzeichnet und registriert in den Freigang zu lassen, kann die Vermehrung kontrolliert und das Leid von obhutlosen Hauskatzen verringert werden.“ Durch ihre eigene Tierschutz-Erfahrung in Nordsachsen weiß Walloschke: „Die Masse lässt sich nicht eindämmen, solange ständig unkastrierte Freigänger hinzukommen.“
Eine landesweite Regelung
Als weiterer positiver Nebeneffekt einer Verordnung könnten entlaufene Tiere durch Chip und Registrierung schneller ihren Besitzern zugeordnet werden. Das freut den Katzenhalter, aber auch die für Fundtiere zuständigen Kommunen. Gerade deshalb bewertet Christina Walloschke die Entscheidung aus Schleswig-Holstein als richtungsweisend. Dort gilt seit dem 1. Juli 2026 eine landesweit einheitliche Regelung.
„Eine landesweite Regelung hilft deutlich bei der Entbürokratisierung. In Bundesländern, in denen die Gemeinden oder Landkreise für den Erlass der Katzenschutzverordnung ermächtigt wurden, ziehen sich die Entscheidungsprozesse in den Gremien für oder gegen das Katzenleid oftmals sehr lange hin“, erklärt sie.
„Auf Sachsen projiziert, würden in knapp 420 Gemeinden tausende Menschen zeitweilig jahrelang über das Thema Katzenschutz diskutieren – dies belastet unnötig die Kapazitäten der ohnehin oftmals überlasteten Verwaltungen und Gemeindevertreter und leistet dem Katzenleid zudem noch Vorschub.“
Daten zur Population, Verbreitung und Gesundheit freilebender Katzen
In Sachsen ist eine landesweite Katzenschutzverordnung bislang nicht beschlossen. Bewegung kommt jedoch in die Debatte. Sachsens Sozialministerium hat eine landesweite Umfrage gestartet. Ziel ist es, Daten zur Population, Verbreitung und Gesundheit freilebender Katzen zu sammeln. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse soll eingeschätzt werden, wo Tierleid besteht und welche Maßnahmen sinnvoll sind.
Sozialministerin Petra Köpping nennt dabei ausdrücklich auch die mögliche Einführung einer landesweiten Katzenschutzverordnung als denkbares Ergebnis der Datenerhebung. Gleichzeitig betont sie, dass neue Regelungen keinen unnötigen Bürokratieaufwand oder zusätzliche Kosten verursachen sollen.
Teilnahme an Umfrage
Wer als privater Tierschützer oder Tierschützerin teilnehmen möchte: Die Umfragelinks sind bei den regionalen Tierschutzvereinen (TSV) oder dem Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes erhältlich. Alle engagierten privaten Tierschützer sind aufgerufen, sich an der Befragung zu beteiligen und so einen wichtigen Beitrag zum Tierwohl zu leisten.
Link zur UmfrageFür Christina Walloschke ist die Umfrage ein wichtiger Schritt. Sie hofft, dass die Ergebnisse die bereits vorhandene Datenlage, die dem Ministerium durch jahrelange Bereitstellung von Fördergeldern für Katzenkastrationen vorliegt, bestätigen werden und letztlich den Weg für eine landesweite Regelung ebnen.
„In Sachsen kämpfen die Tierschutzvereine und der Landestierschutzverband – wie in vielen anderen Bundesländern – schon lange für eine vergleichbare Maßnahme“, sagt sie. Nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins bestehe nun die Hoffnung, dass auch Sachsen diesem Beispiel folgen werde.