Rückzahlung von Corona-Hilfen setzt Unternehmer in Sachsen unter Druck
Dresden. In der sächsischen Wirtschaft wachsen die Sorgen, weil Unternehmen die Corona-Soforthilfe des Bundes aus dem Jahr 2020 zurückzahlen müssen. Für einzelne Firmen sei dies kaum zu stemmen: „Die Hilfsgelder sind zumeist – der dynamischen Lage während der Pandemie geschuldet – schon ausgegeben, jedoch im Regelfall bis dato noch nicht wieder erwirtschaftet worden“, sagt Fabian Magerl, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Leipzig. „Rücklagen sind bei Unternehmen, welche von den Corona-Maßnahmen in ihrer Existenz gefährdet waren, kaum noch vorhanden.“ Dadurch entstehe ein „Finanzierungsloch“.
Auch die Überprüfung der Corona-Hilfe sei herausfordernd, heißt es vom Unternehmerverband Sachsen. „Es kommen Nachfragen und Anfragen zu den konkreten Zahlen, die im laufenden Geschäft erfolgen müssen“, sagt Geschäftsführer Lars Schaller. „Das belastet die Struktur gerade der kleinen Unternehmen und deren Steuerbüros personell.“ Die sächsische Wirtschaft fragte die Corona-Hilfen stark nach: Laut Sächsischer Aufbaubank, die die Gelder auszahlte, nahmen 60 Prozent aller Unternehmen Unterstützung in Anspruch.
108 Millionen Euro bereits zurückgezahlt
Wie die „Sächsische Zeitung“ berichtet, haben sächsische Unternehmen bereits 108 Millionen Euro an Hilfen zurückgezahlt. Dabei handelt es sich laut Sächsischer Aufbaubank größtenteils um freiwillige Rückzahlungen. Insgesamt flossen in der Pandemie 670 Millionen Euro nach Sachsen. Aktuell bereitet die Bank die generelle Überprüfung der Auszahlung vor. Der Prozess stehe aber erst am Anfang, sagte ein Sprecher. Zusätzlich zum Bundesprogramm hatte der Freistaat Sachsen ein Darlehensprogramm für die heimische Wirtschaft aufgelegt, mit dem in Ausnahmefällen bis zu 100 000 Euro bereitgestellt wurden. Deren Rückzahlungsfrist läuft nun auch ab.
Die Rückforderungen der Corona-Hilfen kommen zustande, weil zum einen die Umsätze der Unternehmen nicht so stark eingebrochen sind, wie in der Pandemie befürchtet wurde. Zum anderen haben beispielsweise Unternehmer und Selbstständige die Hilfen genutzt, um sich selbst ein Gehalt zahlen zu können. Später hatte der Bund allerdings klargestellt, dass die Hilfen allein für Betriebsausgaben genutzt werden durften. Ein Umstand, der bei den Unternehmern jetzt erneut Kritik hervorruft.
Gastronom: Wir haben uns nichts zuschulden kommen lassen
„Die Schließung während Corona traf uns Gastronomen wie ein Arbeitsverbot, wie eine Zwangsstilllegung. Viele haben nur deshalb weitergemacht, weil es Hilfen gab“, glaubt Jens Hennig, Chef des Ratskellers in Freiberg. Dass sich Gastronomen von den Hilfen auch das Monatsgehalt gezahlt haben, sei verständlich. „Wovon sollte man denn leben?“
Die Situation in der Gastronomie, aber auch in anderen Branchen sei nicht leicht. Jens Hennig: „Ich habe Kredite aufgenommen, deren Raten mich noch die nächsten Jahre belasten werden. Ich muss die Mindestlohn-Erhöhung schultern. Und jetzt das.“ Zwar habe Sachsen wie einige andere Bundesländer die Rückzahlungsfrist bis zum 31. Dezember verlängert. Aber das hilft kaum. Noch habe sich der Freiberger keinen Rechtsbeistand genommen, behalte sich das aber vor, sollte er von Rückzahlungen betroffen sein: „Wir haben alle Hilfen damals gemeinsam mit einem Steuerberater beantragt und uns nichts zuschulden kommen lassen.“ Auf ihn treffe das nicht zu, aber einige andere könnte die Rückzahlung zukünftig durchaus Probleme bereiten.
Wirtschaft fordert Lösungen von der Politik
Die IHK Leipzig fordert wegen solcher Fälle Lösungen: „Wenn Unternehmen jetzt durch die Rückzahlung in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen, muss die Politik dafür Lösungen finden. Hier setzen wir uns für die Unternehmen ein“, sagt Geschäftsführer Magerl. Die Rückforderungen seien „in vielen Fällen formal berechtigt“. Trotz der aktuellen Kritik will Magerl eines nicht unerwähnt lassen: Die damaligen Zahlungen hätten „einem Großteil der betroffenen Unternehmen sehr geholfen“.