Was, wann, wie?

Winterreifen-Saison startet: Das müssen Autofahrer jetzt wissen

Gesetzlich vorgeschrieben ist bei Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter. Fachleute empfehlen sogar bis zu 4 Millimeter.

Wer nicht mit Allwetterreifen unterwegs ist, muss sich im Herbst um den Reifenwechsel am Auto kümmern. Wenn die Witterungsverhältnisse schlechter werden, gehören nach Expertenmeinung Winterreifen ans Auto – und das mehrere Monate lang. Die wichtigsten Informationen im Überblick.

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Wann gilt in Deutschland Winterreifenpflicht?

In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht für einen festen Zeitraum. Stattdessen gilt eine situative Pflicht: Wenn es Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte gibt, dürfen nur Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung fahren.

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Das heißt: Wer bei solchen Bedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung.

Welche Winterreifen sind die richtigen?

Als wintertauglich gelten seit dem 1. Oktober 2024 nur Reifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol – ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke (3PMSF).

Alpine-Symbol (Schneeflocke) auf der Flanke eines Winterreifens.

Reifen, die lediglich das M+S-Symbol („Matsch & Schnee“) tragen, sind nicht mehr als Winterreifen zugelassen. Bis zum 30. September 2024 galt eine Übergangsregel: Reifen mit M+S-Kennzeichnung, die vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden, durften noch als wintertauglich verwendet werden. Diese Ausnahme ist inzwischen ausgelaufen – seit Oktober 2024 sind nur noch Alpine-Reifen erlaubt.

Wichtig: Auch Fahrzeuge aus dem Ausland müssen bei winterlichen Bedingungen in Deutschland Reifen mit Alpine-Symbol montiert haben.

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Was gilt bei Ganzjahresreifen im Winter?

Ganzjahresreifen (auch Allwetterreifen genannt) sind zulässig – sofern sie das Alpine-Symbol tragen. Nur dann gelten sie rechtlich als wintertauglich. Sie funktionieren bei gemäßigten Bedingungen gut, kommen aber bei starkem Schneefall oder Glatteis meist nicht an die Leistung von echten Winterreifen heran.

Im Stadtverkehr oder bei milden Wintern können Ganzjahresreifen durchaus eine praktische Lösung sein. In Tests schneiden sie aber beim Bremsen und in Kurven auf Schnee und Eis schlechter ab als Winterreifen. Wer in Bergregionen oder schneereichen Gebieten unterwegs ist, sollte vorsichtshalber auf reine Winterreifen setzen.

Wann sollte ich auf Winterreifen wechseln?

Eine gute Faustregel bleibt die bekannte „O-bis-O-Regel“:

Von Oktober bis Ostern sollten Winterreifen montiert sein.

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Der ADAC empfiehlt, den Wechsel frühzeitig vorzunehmen, bevor der erste Schnee fällt. Werkstätten sind dann weniger ausgelastet, und die Auswahl an Reifen ist größer.

Wie viel Profil müssen Winterreifen haben?

Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter, doch der ADAC und Fachleute raten zu mindestens 4 Millimetern, um bei Schnee und Eis sicher unterwegs zu sein.

Ein einfacher Trick: Steckt man eine Zwei-Euro-Münze in das Profil und der silberne Rand verschwindet, ist die Profiltiefe ausreichend.

Wie alt dürfen Winterreifen sein?

Winterreifen sollten nach spätestens sechs Jahren ersetzt werden – und zwar unabhängig von der Profiltiefe. Der Grund: Mit zunehmendem Alter verhärtet der Gummi und der Reifen verliert an Haftung.

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Das Herstellungsdatum findet sich auf der Reifenflanke: Die vierstellige sogenannte DOT-Nummer gibt die Produktionswoche und das Jahr an.

Anhand der DOT-Nummer lässt sich ermitteln, wie alt ein Reifen ist. Hier weist die Zahl „4817“ auf eine Herstellung in der 48. Kalenderwoche des Jahres 2017 hin.

Was droht bei falscher Bereifung im Winter?

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg:

  • 60 Euro und 1 Punkt, bei einfachem Verstoß
  • 80 Euro und 1 Punkt, wenn andere behindert werden
  • 100 Euro und 1 Punkt, wenn andere gefährdet werden
  • 120 Euro und 1 Punkt, wenn es zu einem Unfall kommt

Gut zu wissen: Wird die gesetzliche Mindestprofiltiefe nicht eingehalten, drohen dieselben Strafen.

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Was ist mit dem Versicherungsschutz?

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gilt ein Haftpflichtschutz für Autofahrerinnen und Autofahrer auch dann, wenn sie mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs sind und einen Unfall bauen.

In der Teilkasko oder Vollkasko kann der Versicherer jedoch Leistungen kürzen, wenn der Unfall durch grobe Fahrlässigkeit mitverursacht wurde – etwa durch Fahren mit Sommerreifen auf Schnee. Zudem kann bei einem unverschuldeten Unfall ein Mitverschulden angerechnet werden.

Darf man mit Winterreifen im Sommer weiterfahren?

Ja, aber ratsam ist es nicht. Winterreifen sind aus einer weichen Gummimischung gefertigt, die bei Hitze stark verschleißt. Das erhöht den Spritverbrauch, den Bremsweg und das Unfallrisiko. Zudem verschlechtert sich das Lenkverhalten in Kurven deutlich.

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Fazit: Winterreifen gehören in den Winter, Sommerreifen in den Sommer. Wem das ständige Wechseln zu viel Aufwand ist, ist mit Ganzjahresreifen gut unterwegs – sofern auf die entsprechende Sicherheits- und Qualitätsstandards geachtet wird.

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