Was sich für Flugreisen ab dem Jahr 2027 ändert
„Flüge ab 39 Euro“ – und ein spontaner Städtetrip nach Barcelona, Rom oder Lissabon fühlt sich plötzlich greifbar an. Doch spätestens im zweiten Buchungsschritt kippt die Stimmung: Handgepäck nicht enthalten, der gewünschte Sitzplatz kostet extra, Priority Boarding nur gegen Aufpreis, Aufgabegepäck sowieso. Aus dem vermeintlichen Schnäppchen wird ein modularer Baukasten aus Zusatzgebühren.
Genau hier setzt eine neue EU-Regelung an, der im letzten Schritt nun auch die Minister der EU-Staaten zugestimmt haben – die Regelungen könnten ab Mitte 2027 umgesetzt werden. Wird die Flugbuchung dadurch nun wirklich einfacher – oder nur neu sortiert und besser verpackt? Und was ändert sich konkret für Reisende jenseits des Handgepäck-Preises?
Überblick
- EU-Handgepäck-Regel: Mehr Transparenz bei Flugpreisen
- Selbst umbuchen: Reisende bekommen nur noch Kosten bis zur vierfachen Höhe erstattet
- Handgepäck als Streitpunkt zwischen Verbraucherschutz und Airlines
- Flugpreise bleiben ein Baukastensystem
- Verbesserungen für Flugreisende im Alltag
- Fluggastrechte bleiben stabil – keine Kürzungen
EU-Handgepäck-Regel: Mehr Transparenz bei Flugpreisen
Die neue EU-Handgepäck-Regel soll dafür sorgen, dass Flugpreise künftig transparenter ausgewiesen werden und ein Handgepäckstück grundsätzlich im angezeigten Ticketpreis enthalten sein wird.
Ziel ist es, sogenannte Lockangebote zu entschärfen, bei denen der Einstiegspreis niedrig wirkt, während sich der Gesamtpreis erst im Verlauf der Buchung durch Zusatzgebühren deutlich erhöht.
Für Reisende würde das zunächst mehr Klarheit im Preisvergleich bedeuten. Der angezeigte Grundpreis würde stärker der tatsächlichen Reiseleistung entsprechen und weniger versteckte Zusatzkosten verschleiern. Es gibt jedoch eine neue Regelung, die für Reisende teilweise zum Problem werden könnte.
Selbst umbuchen: Reisende bekommen nur noch Kosten bis zur vierfachen Höhe erstattet
Fällt der Flug aus und die Airline sorgt nicht schnell genug für einen Ersatzflug, dann dürfen Reisende auch selbst umbuchen und die Kosten – solange die sich in einem angemessenen Rahmen befinden – von der Airline zurückverlangen. Bisher gab es dafür keine feste Obergrenze. Das soll sich jedoch mit den neuen EU-Fluggastrechten ändern.
Demnach können Reisende nur noch das Vierfache ihres ursprünglichen Ticketpreises zurückverlangen. Klingt erst einmal nicht problematisch. Wer jedoch beim Flug ein richtiges Schnäppchen gemacht hat und zum Beispiel sein Flugticket für 50 Euro gekauft hat, könnte Probleme bekommen, für 200 Euro einen Alternativflug am selben Tag zu finden. Wer dann trotzdem bucht, würde auf den Mehrkosten sitzen bleiben.
Gerade bei Billigairlines kann das bedeuten, dass Reisende zwar formal ein Recht auf Selbstumbuchung haben, praktisch aber keinen bezahlbaren Ersatz finden, ohne draufzuzahlen.
Handgepäck als Streitpunkt zwischen Verbraucherschutz und Airlines
Aus Sicht von Verbraucherschützerinnen und ‑schützern muss „angemessenes Handgepäck“ grundsätzlich ohne Aufpreis im Flugpreis enthalten sein. In der Praxis umfassen viele Basistarife jedoch nur ein sehr kleines „Mini-Gepäckstück“. Für größeres oder zusätzliches Handgepäck fallen oft zusätzliche Gebühren an, die sich im Buchungsverlauf schnell summieren.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte bereits im Sommer 2025 mehrere Fluggesellschaften verklagt und warf ihnen vor, Handgepäck systematisch als kostenpflichtige Zusatzleistung zu behandeln. Betroffen seien europaweit Millionen Passagierinnen und Passagiere pro Jahr. Der Verband hatte deshalb unter anderem Norwegian Air, Ryanair, Transavia, Volotea, Easyjet, Wizz Air und Vueling abgemahnt. Gegen Easyjet, Wizz Air und Vueling wurden zusätzlich Klagen eingereicht. Das Vorgehen war Teil einer europaweiten Initiative gemeinsam mit der Verbraucherorganisation BEUC.
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt war die uneinheitliche Handhabung in der Branche. Airlines definieren Handgepäck sehr unterschiedlich – sowohl bei Größe als auch bei Gewicht. Bereits geringe Überschreitungen der erlaubten Maße können zu teilweise hohen Zusatzgebühren führen.
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Flugpreise bleiben ein Baukastensystem
Die Struktur des Flugpreis-Systems würde auch mit der geplanten EU-Regel komplex bleiben. Denn Airlines sollen weiterhin verschiedene Tarifmodelle (Basic, Light oder Flex) anbieten können. Wer auf Handgepäck verzichtet, könnte künftig einen Preisnachlass erhalten. Damit wird das Prinzip der sogenannten Entbündelung im Luftverkehr nicht abgeschafft, sondern lediglich neu organisiert.
Immer mehr Reisende verzichten ohnehin auf Aufgabegepäck und reisen nur noch mit Handgepäck – ein Trend, den das System zusätzlich verstärkt und der in der Vergangenheit zu strengeren Kontrollen seitens der Airlines führte. In der Praxis dürfte das Fliegen damit ein Baukastensystem aus Basispreis und Zusatzleistungen bleiben.
Kosten für Aufgabegepäck, Sitzplatzwahl, Flexibilität bei Umbuchungen oder bevorzugtes Boarding werden weiterhin einen erheblichen Teil der Gesamtreisekosten ausmachen. Die eigentliche Preisstruktur bleibt damit dynamisch.
Verbesserungen für Flugreisende im Alltag
Neben der Preis- und Transparenzreform gibt es mehrere praktische Neuerungen, die den Reisealltag für Flugreisende verbessern sollen:
- Mehr Schutz bei Anschlussflügen: Reisende sollen künftig besser abgesichert sein, wenn sie durch Verspätungen oder Umbuchungen ihren Anschlussflug verpassen.
- Familienregelung ohne Zusatzkosten: Kinder und Eltern sollen auf Flügen grundsätzlich zusammensitzen können, ohne zusätzliche Gebühren für die Sitzplatzwahl zu zahlen.
- Kostenlose Namenskorrekturen: Fehler im Ticketnamen müssen künftig einfacher und ohne zusätzliche Kosten korrigierbar sein.
- Schnellere Informationen zu Entschädigungen: Airlines sind verpflichtet, Passagierinnen und Passagiere innerhalb von 96 Stunden über mögliche Entschädigungsansprüche zu informieren und zu erklären, wie diese geltend gemacht werden können.
Fluggastrechte bleiben stabil – keine Kürzungen
Parallel dazu wurde bei den klassischen Fluggastrechten eine zentrale Entscheidung getroffen: Die bisherigen Entschädigungsregeln bleiben unverändert bestehen.
Ein früher diskutierter Plan, die Entschädigungen zu senken oder die Schwelle für Ansprüche auf vier Stunden Verspätung anzuheben, wurde verworfen. Ab drei Stunden Verspätung bleibt der Anspruch weiterhin gültig.
Für Entschädigungen bei Verspätung oder Annullierung gilt weiterhin:
- 250 Euro bei Flügen bis 1500 Kilometer
- 400 Euro bei Flügen zwischen 1500 und 3500 Kilometer
- 600 Euro bei Flügen über 3500 Kilometer
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