Umtausch von Kartenführerscheinen in Leipzig: Diese Frist läuft bald ab
Leipzig. Der 19. Januar 2026 ist der Stichtag für den nächsten Führerscheinumtausch: Bis zu diesem Tag müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Wie viele Bürger davon insgesamt betroffen sind, konnte die Stadt bis zum Redaktionsschluss nicht mitteilen.
Für den Umtausch Ihres Führerscheins verlangt die Fahrerlaubnisbehörde eine Gebühr. Außerdem gilt es, bestimmte Unterlagen bereitzuhalten, um den neuen EU-Führerschein zu bekommen.
Führerscheinumtausch: Das müssen Leipziger wissen
Um bei der städtischen Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein zu erhalten, muss Ihr Hauptwohnsitz in Leipzig liegen. Die Behörde bietet zwei Möglichkeiten an, den Antrag auf Umtausch zu stellen: kontaktlos oder bei einem Termin vor Ort.
Wer die kontaktlose, schriftliche Antragstellung bevorzugt, findet auf der Webseite der Stadt Leipzig ein entsprechendes PDF-Dokument mit dem Titel „Antrag zur Umstellung/Änderung des Führerscheins“. Senden Sie den ausgefüllten Antrag an die darauf vermerkte Adresse und fügen Sie Folgendes bei:
- Kopie des gültigen Ausweisdokumentes (Vorder- und Rückseite),
- Kopie des bisherigen Führerscheins (Vorder- und Rückseite),
- Nachweis über die Zahlung der Gebühr (Kopie des Kontoauszugs oder Online-Banking-Vorgangs). Auf dem Zahlungsnachweis müssen der Kontoinhaber, der gezahlte Betrag und der Verwendungszweck ersichtlich sein.
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (wenn der Führerschein in Papierformat nicht in Leipzig ausgestellt wurde.)
Die Gebühren bei einer kontaktlosen, schriftlichen Antragstellung liegen bei 26,50 Euro. Für eine Antragstellung vor Ort sind etwas höhere Gebühren zu entrichten. 32,50 Euro müssen Sie hier bezahlen. Für eine Antragstellung bei einem Termin vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde benötigen Sie Folgendes:
- gültiges Personaldokument,
- biometrisches Lichtbild (entsprechend gültiger Passverordnung),
- bisheriger Führerschein,
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (Wenn der Führerschein in Papierformat nicht in Leipzig ausgestellt wurde.)
Die Frist einhalten und ein Ordnungsgeld vermeiden
Die umzutauschenden Führerscheine waren 1999 die ersten, die im neuen Scheckkartenformat ausgegeben wurden. Auf dem Dokument findet sich im Punkt 4b –Ablauf der Gültigkeit– lediglich ein Strich.
Alle Fristen zum Führerscheinumtausch
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Das erweckt den Eindruck, der Führerschein sei ewig gültig. Lassen Sie sich davon nicht täuschen – insofern die Ausstellung des Führerscheins zwischen 1999 und 2001 erfolgte, müssen Sie ihn bis zum 19. Januar 2026 umtauschen.
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Zur vollständigen AnsichtWer die Frist versäumt und mit dem alten Führerschein unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dann ist ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig. In den Folgejahren sind bis 2033 stufenweise alle weiteren Führerscheine gegen den neuen EU-Führerschein umzutauschen. Sämtliche Fristen finden Sie in der folgenden Übersicht.