Nach Rechtsverstößen

Verbraucherzentrale Sachsen prüft Pflegekosten-Erhöhungen auf Rechtmäßigkeit

Die VZ Sachsen prüft aktuell die Rechtmäßigkeit von Pflegeheimverträgen.

Leipzig. Die sächsische Verbraucherzentrale hat bei Entgelterhöhungen in Pflegeheimen mehrere Rechtsverstöße festgestellt. Pflegebedürftige sowie deren Angehörige werden deshalb aufgefordert, aktuelle Entgelterhöhungsschreiben und dazugehörige Heimverträge zur Prüfung einzureichen. Man wolle herausfinden, ob die festgestellten Verstöße Einzelfälle sind oder ob ein systematisches Problem vorliegt, heißt es in einer Pressemitteilung.

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Micaela Schwanenberg, Referentin im Team Recht der Verbraucherzentrale Sachsen erklärt: „Häufig sind Entgelterhöhungsschreiben unklar formuliert, intransparent oder entsprechen nicht den formalen Anforderungen. Es werden gesetzliche Fristen nicht eingehalten und zentrale Rechtsgrundsätze missachtet. Auch Vertragsklauseln stehen nicht immer im Einklang mit geltendem Recht.“ Bei durchschnittlichen Pflegeheimkosten von 2800 sei eine Prüfung der Rechtmäßigkeit von Preissteigerungen deshalb umso wichtiger.

Sollte die Verbraucherzentrale weitere Verstöße feststellen, kündigte sie an, rechtliche Schritte zu prüfen. Das Angebot des Verbraucherschutzes ist kostenlos. Wer seine Entgelterhöhung auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen möchte, wird gebeten, die erforderlichen Unterlagen (Heimvertrag und Preisanpassungsschreiben) per E-Mail an vzs@vzs.de zu senden. Seit März 2023 bietet die Verbraucherzentrale Sachsen generell umfassende Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige bei Problemen mit Pflegeheimverträgen und Entgelterhöhungen an.

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