Schutz vor Extremisten: Richterbund fordert Anti-Blockade-Regelungen für alle Verfassungsgerichte
Berlin. Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Politik aufgefordert, die Unabhängigkeit aller Verfassungsgerichte jetzt unumstößlich zu verankern. „Es ist an der Zeit, die Verfassungsgerichte in Bund und Ländern direkt in den Verfassungen gegen politische Blockaden abzusichern und vor zielgerichteten Eingriffen zu schützen“, sagte der DRB-Geschäftsführer Sven Rebehn dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). So könnten die wesentlichen Strukturen des Bundesverfassungsgerichts wie die Aufteilung in zwei Senate, die zwölfjährige Amtszeit der Richterinnen und Richter sowie die Zweidrittelmehrheit für ihre Wahl im Grundgesetz verankert werden.
Für den Fall, dass eine einzelne Fraktion groß genug sei, um eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag zu verhindern (Sperrminorität), sollte eine „Anti-Blockade-Regelung“ verankert werden, wonach ersatzweise dem Bundesrat die Zuständigkeit für die Wahl zugewiesen werde.
Rebehn: Justiz muss als „Bollwerk der Demokratie“ gestärkt werden
Das alles könne aber nur ein erster Schritt sein, um den Rechtsstaat wehrhafter gegen Extremistinnen und Extremisten aufzustellen. „Es braucht daneben politische Initiativen in den Ländern, um die Justiz insgesamt besser vor parteipolitischen Durchgriffen zu schützen und sie als Bollwerk der Demokratie zu stärken“, sagte Rebehn.
Insbesondere das Verfahren zur Besetzung von Richterstellen in den Ländern müsse gesetzlich so ausgestaltet sein, „dass es nicht parteipolitisch gekapert werden kann“. Die Ernennung und Beförderung von Richterinnen und Richtern etwa könnte Wahlausschüssen anvertraut werden, in denen Justizvertreterinnen, -vertreter und Expertinnen und Experten sitzen und Parteienvertreterinnen und Parteienvertreter keine dominierende Rolle hätten.
Zudem müssen sich die Justizministerinnen und -minister „endlich dazu durchringen, ihre aus dem vorletzten Jahrhundert stammenden Durchgriffsrechte auf konkrete Ermittlungen der Staatsanwaltschaften aufzugeben“. Allein der „böse Anschein“, dass Ministerinnen und Minister die Strafverfolgung in die eine oder andere Richtung lenken könnten, erschüttere das Vertrauen in eine objektive Strafjustiz. In den meisten Ländern der EU arbeiteten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte längst weisungsfrei.