Katholischer Familienbund lehnt Expertenvorschlag zu Paragraf 218 ab
Der Präsident des Familienbunds der Katholiken (FDK), Ulrich Hoffmann, hat die von einer Expertenkommission der Bundesregierung empfohlene generelle Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen innerhalb der ersten zwölf Wochen abgelehnt. „Bei dem Vorschlag der Kommission, den Schwangerschaftsabbruch vor der zwölften Schwangerschaftswoche generell zu legalisieren, gerät das Kind aus dem Blick“, sagte Hoffmann dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Der Familienbund sieht in der aktuellen Regelung einen sachgerechten Interessenausgleich.“ Die derzeitige Regelung des Schwangerschaftsabbruchs sei „nicht verfassungswidrig“.
Hoffmann drängte auch darauf, die bisherige Beratungspflicht zu behalten. Die Kommission hatte diese für den Fall zur Disposition gestellt, dass Schwangerschaftsabbrüche generell straffrei gestellt werden. „Es muss um die bestmögliche Unterstützung schwangerer Frauen gehen, die den Wert des ungeborenen Lebens verdeutlicht, die Konfliktlage der Schwangeren ernst nimmt und mögliche Perspektiven aufzeigt. Die Beratung nimmt hier eine sehr wichtige Funktion ein und muss als Beratungspflicht erhalten bleiben“, sagte der FDK‑Präsident.
Schwangerschaftsabbruch: „Jetzige Regelung offensichtlich gut“
Auch die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), warnte vor Änderungen bei der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. „Mit der jetzigen Regelung bis zur zwölften Woche können Schwangere in Konfliktsituationen, Ärzte und Beratungsstellen offensichtlich gut umgehen. Bei circa 100.000 Abbrüchen pro Jahr gibt es regelmäßig keine einzige strafrechtliche Reaktion und kein rechtliches Risiko, weder für die Schwangeren noch für die Ärzte“, sagte Winkelmeier-Becker dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
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Zur vollständigen AnsichtDer Vorschlag der Expertenkommission für eine reine Fristenlösung bis zur zwölften oder gar 22. Woche sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Expertenkommission lässt es der Bundesregierung offen, in einer mittleren Schwangerschaftsphase Abbrüche straffrei zu stellen. Die mittlere Phase wird meist zwischen zwölfter und 22. Schwangerschaftswoche angesiedelt.